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Über die pauschaldotierte Unternehmenskasse errichten Gesellschafter im Rahmen der Unternehmensnachfolge ein arbeitgeberfinanziertes Instrument zur Steuerung der betrieblichen Altersvorsorge für die Mitarbeiter. Sie können diese als Betriebsausgaben begünstigten Dotierungen im Unternehmen halten. Der Einsatz als Working Capital für die eigenen Zwecke ist zulässig. Das hilft bei der Finanzierung der Unternehmensnachfolge.

Jedes Jahr werden in Deutschland zigtausende Unternehmen ge- und verkauft, von Kleinunternehmen bis hin zu internationalen Marktführern. Und in den kommenden Jahren werden diese sogenannten M&A-Aktivitäten (Mergers & Acquisitions – Unternehmenstransaktionen und Fusionen) noch zunehmen, denn laut aktuellen Forschungsergebnissen stehen Jahr für Jahr mehrere 10.000 Unternehmen im Rahmen der Nachfolge zur Übernahme bereit. Dazu kommen die Unternehmer, die ihre Betriebe verkaufen, um sich neuen Projekten zu widmen.

Das sind zu fast 100 Prozent familiengeführte Unternehmen aus dem Mittelstand. Die Bandbreite reicht von kleinen Unternehmen mit unter 50 Mitarbeitern bis zu internationalen Gesellschaften mit vier- und fünfstelligen Arbeitnehmerzahlen. Dennoch kontrollieren und führen Eigentümerfamilie diese Gesellschaften in der Regel.

So heißt es beispielsweise im „Nachfolgemonitor 2019“: „Der Mittelstand ist durch die Einheit von Eigentum und Leitung gekennzeichnet. Daher stellt die Unternehmensnachfolge die wesentliche strategische Herausforderung aller mittelständischen Unternehmen dar. Nicht nur braucht es eine neue Geschäftsführerin oder ein neuer Geschäftsführer, sondern eine neue Unternehmerin oder ein neuer Unternehmer. Durch den mit über 99% weit überwiegenden Anteil der Unternehmen kleinster, kleiner und mittlerer Größe hängt in Deutschland die Mehrzahl der Arbeitsplätze vom Erfolg der Übergabe des Betriebs an die nächste Generation ab.“

 

Wie gestaltet man die Finanzierung der Unternehmensnachfolge

Für Unternehmensnachfolger stellen sich viele Fragen, wenn sie einen Betrieb übernehmen. Können sie diesen erfolgreich weiterführen und die Ansprüche erfüllen, die sie an sich und die anderen Beteiligten stellen? Und werden sie in der Lage sein, sowohl die Finanzierung des Unternehmenskaufs zu bedienen als auch eine Überrendite für die eigene Kasse zu erwirtschaften? Denn gerade bei Käufern, die sich im Rahmen der Unternehmensnachfolge erstmals unternehmerisch betätigen oder aus der Selbstständigkeit heraus einen Betrieb übernehmen, stellt sich diese Frage. Oft verfügen sie nicht über die strategische Liquidität, wie sie viele Unternehmen in den guten vergangenen Jahren aufgebaut haben. Sie können keinen Kauf mit viel Eigenkapital unterlegen oder sogar komplett selbst finanzieren. Sie sind auf eine mindestens Bank angewiesen und brauchen von Beginn an stabile Ergebnisse und eine positive Bilanz. Nur dadurch gefährden sie diese Kreditlinie nicht beziehungsweise verteuern diese bei der nächsten Verlängerung erheblich.

 

Unternehmensnachfolge und pauschaldotierte Unternehmenskasse

Natürlich, die Bank ist der erste Ansprechpartner dafür, die Übernahme zu finanzieren. Unternehmer finanzieren die allermeisten Investitionsvorhaben, sofern sie eine stabile Substanz nachweisen. Doch zugleich ist nur den wenigsten Unternehmern daran gelegen, allzu lange einem Finanzierer verpflichtet zu sein. Das führt unter anderem zu Abhängigkeiten und umfangreichen Reporting-Pflichten.

Daher rückt für Übernehmer immer mehr das Thema der eigenen Liquidität in den Fokus. Sie wollen so viel Eigenkapital wie möglich aufbauen, um sich Zahlungsverpflichtungen schnell zu entledigen. Damit können sie sich neuen unternehmerischen Projekten widmen beziehungsweise die eigenen Ausschüttungen maßgeblich erhöhen. Neben dem guten unternehmerischen und wirtschaftlichen Händchen kann ihnen dabei auch eine alternative Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) helfen. Die bAV kann für Arbeitgeber erhebliche finanzielle Vorteile schaffen und vor allem in den ersten Jahren nach dem Erwerb für eine substanzielle Verbesserung der Liquidität führen. Das kann die Finanzierung erleichtern. Eine Möglichkeit dafür ist, sich einfach eine eigene „Bank“ im Unternehmen zu schaffen. Und diese „Bank“ trägt den Namen pauschaldotierte Unternehmenskasse.

 

Unterstützungskasse erhöht Liquidität beim Unternehmenskauf

Wie das funktioniert? Ganz einfach: Über die pauschaldotierte Unternehmenskasse errichten Unternehmer ein arbeitgeberfinanziertes Instrument zur Steuerung der betrieblichen Altersvorsorge für die Mitarbeiter. Für jeden Mitarbeiter wird eine Dotierungssumme festgelegt, die ihm, inklusive einer durchschnittlichen Verzinsung von drei Prozent jährlich, mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter zur Verfügung steht. Das klingt erst einmal nach einem enormen finanziellen Aufwand – das ist es aber keineswegs. Dafür sorgt der Gesetzgeber mit Paragraf 4d des Einkommenssteuergesetzes. Darin ist festgelegt, dass die Dotierungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden können (direkt oder über die Jahre verteilt). Das reduziert die Steuerlast spürbar und schont die erworbene Liquidität.

Im Gegensatz zu den anderen bekannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge hat die pauschaldotierte Unternehmenskasse den Vorteil, dass die Unternehmen, die über diese rechtlich und steuerlich eigenständige Einrichtung verfügen, die als Betriebsausgaben begünstigten Dotierungen im Unternehmen halten und dementsprechend als Working Capital für die eigenen Zwecke benutzen können. Aus dem unternehmerischen Einsatz entsteht die benötigte Summe, um die Altersvorsorge der Mitarbeiter zum Bezugszeitpunkt zu finanzieren.

Dass dabei die Dotierungen fiktiv bleiben und nur als Buchungsposten aufgeführt werden können, ist ein großer kaufmännischer Vorteil für Unternehmer. Das Geld für die Unternehmenskasse wird als Betriebsausgabe geltend gemacht, fließt aber nicht ab und kann im Unternehmen weiter eingesetzt werden. Zum Beispiel für die Abtragung der Verbindlichkeiten und/oder schnelleres strategisches Wachstum für eine Erhöhung der Rendite. Selbst die Anlage am Kapitalmarkt über eine Vermögensverwaltung ist bei dem Konzept möglich.

 

Unterstützungskasse und Nachfolge: Haftungsvermeidung und Reputation als guter Arbeitgeber

Die über die Jahre und Jahrzehnte damit erzielbaren Überrenditen beziehungsweise der frühere Zugang zu den Gewinnen sichern die späteren Zahlungen aus der Unternehmenskasse ab. Wobei die Praxis zeigt, dass regelmäßig darüber hinaus nicht unerhebliche Summen für das Unternehmen und den Unternehmer als Gewinn übrigbleiben. Schließlich sind Renditen auf den Umsatz von zehn bis 20 Prozent die Regel. Jeder Unternehmer kann also leicht errechnen, was die Mehrwerte einer Unternehmenskasse für seine Struktur bedeuten. Wenn man dies auch für den Einsatz der neugewonnenen Liquidität aus der Dotierung der pauschaldotierten Unternehmenskasse rechnet, kommen Unternehmer schnell zu einem interessanten Ergebnis – und das de facto ohne eigenen finanziellen Aufwand.

Diese Schritte führen schnell zu wesentlich besseren Betriebsergebnissen, sodass auch die Verzinsung der Dotierungen für die Mitarbeiter in Höhe von drei Prozent jährlich leicht zu bewerkstelligen sind. Alles darüber verbleibt wiederum als direkter Gewinn. Alle Gewinne beziehungsweise Erträge in der Unternehmenskasse genießen generelle Steuerfreiheit unter eben diesem Dach.

Ebenso relevant für Geschäftsleiter und Gesellschafter sind die Haftungsvermeidung und die Reputation als guter Arbeitgeber. Für die allermeisten Unternehmer sind die Mitarbeiter das größte Kapital. Das gilt für wissensbasierte Dienstleistungs- und Technikunternehmen genauso wie für produzierende Betriebe. Diese Mitarbeiter müssen durch Leistungen über das reine monatliche Gehalt hinaus dazu motiviert werden, dem Unternehmen die Treue zu halten. Die Möglichkeit, eine zusätzliche Rente zu erhalten, die arbeitgeberfinanziert ist und gerade nicht mit einem Versicherungsvertrag verbunden ist, ist ein gutes Argument für Arbeitgeber, Mitarbeiter langfristig zu binden.

 

Haftung für Unternehmer in der Direktversicherung

Gerade im Vergleich zu den typischen versicherungsrückgedeckten Durchführungswegen wie der Direktversicherung nach § 4c EStG oder auch der rückgedeckten Pensionszusage (§ 6a EStG) spielt die Unterstützungskasse ihre Stärke aus. Bei der Direktversicherung werden die meisten Arbeitgeber nicht wirklich über den Sachverhalt aufgeklärt. Sie wissen meistens nicht, dass der verpflichtende Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer besteht, das heißt sämtliche Risiken und Verpflichtungen liegen hier beim Arbeitgeber. Die meisten Arbeitgeber sind zudem der irrigen Meinung, dass die Versicherungdurch den abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Risiken tragen.

Erwirtschaftet die Versicherung nicht das zugesagte Kapital oder die Rente, dann ist der Arbeitgeber für den Differenzbetrag in der Verpflichtung. Oder die Versicherung fällt ganz aus, dann hat der Arbeitgeber die Beträge an die Versicherung gezahlt und muss im schlechtesten Fall den vollen Anspruch auf das Kapital oder die Rente nochmals in voller Höhe leisten. Das sind natürlich Haftungstatbestände, die weitreichende finanzielle Konsequenzen haben können.

Die pauschaldotierte Unternehmenskasse kann sehr gut eingesetzt werden, um im Rahmen der Unternehmensnachfolge schnell die Liquidität zu erhöhen. Zugleich erhalten die Mitarbeiten eine interessante betriebliche Versorgungsleistung.