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Frank Strehlau ist Vorstandsvorsitzender der bacon Pension Trust AG. Das Potsdamer Unternehmen arbeitet in ganz Deutschland mit Repräsentanten und Beratern zusammen. Er stellt die Bedeutung der pauschaldotierten Unternehmenskasse als Lösung in der betrieblichen Altersvorsorge für den Mittelstand heraus.

Herr Strehlau, was ist eine pauschaldotierte Unternehmenskasse?

Frank Strehlau: Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland und geht weit ins 19. Jahrhundert zurück – und wird heute noch so gut wie unverändert eingesetzt. Auch Unterstützungskasse genannt, ist die Unternehmenskasse eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die die Durchführung einer Versorgungszusage für einen Arbeitgeber organisiert und betriebliche Versorgungsleistungen für Arbeitnehmer, ehemalige Arbeitnehmer und gegebenenfalls deren Hinterbliebenen in dessen Auftrag durchführt. Die Unterstützungskasse stellt stets ein eigenständiges, unabhängiges Rechts- und Steuersubjekt dar und kann in Form einer GmbH, eines eingetragenen Vereins oder sogar einer Stiftung organisiert sein.

Und etwas weniger kompliziert?

Frank Strehlau: Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist eine Form der betrieblichen Altersversorgung, die vom Unternehmen selbst finanziert wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können durch Entgeltverzichte selbst zusätzlich die pauschaldotierte Unternehmenskasse nutzen. Diese sammelt und verwaltet die Gelder bis zum Renteneintritt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Üblich ist eine Garantieverzinsung der Gelder in Höhe von drei Prozent. Das ist deutlich mehr als in der betrieblichen Altersversorgung üblich. Zudem die pauschaldotierte Unternehmenskasse noch zahlreiche weitere Vorteile besitzt.

Welche wären das?

Frank Strehlau: Die Erfahrung zeigt, dass eine betriebliche Altersvorsorge im Wege der bekannten Durchführungswege wie der Direktversicherung oder des Pensionsfonds/-kasse nicht immer die günstigste Lösung ist. Das hat vor allem mit der Haftung der Unternehmen für die Verträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu tun. Auch die Bindung an eine Versicherungsgesellschaft kann nachteilig sein, und hohe Zusagesummen für Führungskräfte und Geschäftsführer lassen sich in der Regel nur mit einem hohen Liquiditätsabfluss darstellen. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse dreht diese Prinzipien um. Sie ist sehr flexibel, lässt sich hoch dotieren, wird durch den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert und ist völlig unabhängig von Produktlösungen. Die Implementierung und Verwaltung der pauschaldotierten Unternehmenskasse ist eine reine Beratungsleistung.

Sie kritisieren einen hohen Liquiditätsabfluss bei Versicherungsprodukten. Aber auch eine pauschaldotierte Unternehmenskasse muss doch mit Geld ausgestattet werden?

Frank Strehlau: Das ist natürlich korrekt, aber das Prinzip funktioniert anders. Durch eine besondere Gestaltungsmöglichkeit der pauschaldotierten Unternehmenskasse ist es möglich, die Dotierungen steuerlich als Betriebsausgaben anzusetzen, ohne dass zuvor Kapital wirklich abfließen muss. Das wird das steuerbegünstigte Kapital der pauschaldotierten Unternehmenskasse ohne weiteren Buchungsvorgang direkt im Betrieb gehalten. Oder anders gesagt: Das Geld für die Unternehmenskasse wird als Betriebsausgabe geltend gemacht, fließt aber gar nicht ab und kann dementsprechend im Unternehmen weiter eingesetzt werden. Unsere Mandantinnen und Mandanten generieren aus diesem unternehmerischen Einsatz die benötigte Rendite für die spätere Auszahlung. Die weiteren Gewinne verbleiben in der Unternehmenskasse steuerfrei beim Trägerunternehmen. Es ist genauso möglich, das Vermögen in Wertpapiere, Immobilien etc. als Investment anzulegen.

Das klingt nach einer komplexen Steuergestaltung. Ist das eine rechtssichere für Unternehmen?

Frank Strehlau: Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist seit fast 170 Jahren durchweg im Einsatz. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die Finanzverwaltung die Struktur nicht anerkannt hat. Steuerrechtlich ist die pauschaldotierte Unternehmenskasse durch § 4d Einkommensteuergesetz abgesichert. Steuerbegünstigte Zuwendungen an Unterstützungskassen sind explizit gestattet.

Für welche Unternehmen eignet sich das? Können Mittelständler das überhaupt einsetzen?

Frank Strehlau: Absolut! Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist sogar ein klassisches Thema für den Mittelstand. Auch kleine Unternehmen mit fünf, zehn oder 15 Mitarbeitern können die pauschaldotierte Unternehmenskasse implementieren. Der Gesetzgeber eröffnet auch die Möglichkeit, Gesellschafter, freie Handelsvertreter, freiberufliche Dienstleister etc. als Begünstigte aufzunehmen. Denn je mehr Personen über die Unternehmenskasse abgesichert werden, desto höher ist der potenzielle Ertrag für das dotierende Unternehmen. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse lässt sich an die Bedürfnisse des Trägerunternehmens individuell anpassen. Unser Ziel ist, die Unterstützungskasse allen Betrieben zugänglich zu machen. Auch Mini- und Midijobber mit einem Einkommen von 520 bis 2.000 Euro brutto monatlich können davon profitieren. Im üblichen Modell der Entgeltumwandlung ist dies in der Regel für die Einkommensklasse der Minijobber absolut unattraktiv.