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Basel III umfasst Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Stärkung der Eigenmittel von Banken. Was bedeutet das für die Finanzierung von Unternehmen? Eine Verschlechterung der Kreditkonditionen für Unternehmen ist deswegen nicht auszuschließen. Eine zukunftsorientierte Finanzierungsalternative heißt pauschaldotierte Unternehmenskasse und stammt aus der betrieblichen Altersvorsorge.

 

In der Banken- und Finanzierungsszene wird das Thema „Basel III“ seit Jahren breit diskutiert. Das ist laut Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) ein Reformpaket für die Bankenregulierung des Basler Ausschusses an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, das Ende 2010 veröffentlicht wurde. Das sollte Schwächen des bestehenden Regelwerks, die durch die Finanzkrise ab 2007 zutage traten, beseitigen. Insbesondere geht es darum, Banken zu verpflichten mehr Eigenmittel beiseite zu legen, damit sie riskante Geschäfte, bei denen hohe Verluste drohen, aus eigener Kraft abfedern können.

Detailliert heißt es: „Basel III umfasst Maßnahmen zur qualitativen und quantitativen Stärkung der Eigenmittel von Banken. Kernstück von Basel III ist die Beibehaltung der Risikogewichtung und der darauf bezogenen Unterlegung von Risikoaktiva mit Eigenkapital (siehe Equity Ratio). Die Gesamtkapitalquote von acht Prozent der risikogewichteten Aktiva wurde beibehalten, allerdings setzt sich das Gesamtkapital von Basel III aus höherwertigen Eigenmitteln zusammen.“

 

Kreditinstitute müssen seit 2014 deutlich strengere Auflagen erfüllen

Zwar hat die EU-Kommission die Pläne zur Umsetzung der internationalen Bankenregeln in EU-Recht verteidigt, aber die Einführung auf das Jahr 2025 verschoben. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung betonten der für Wirtschaft zuständige EU-Vizepräsident Valdis Dombrovskis und die Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness Basel III erlaube genügend Flexibilität, um im EU-Recht etwa der mittelständischen Struktur der europäischen Wirtschaft gerecht zu werden und deren Finanzierung nicht durch übermäßige Banken-Kapitalvorgaben zu gefährden.

Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein beispielsweise sieht das anders: „Die Kreditinstitute müssen seit 2014 deutlich strengere Auflagen erfüllen, die sich auf die Höhe des Eigenkapitals und die Liquidität auswirken. Die erhöhte Verlusttragfähigkeit der Kreditinstitute soll durch eine höhere Eigenkapitalunterlegung für riskante Positionen erreicht werden. Die Verschärfung der Eigenkapital- und Liquiditätsregeln führt zu einer stärkeren Zurückhaltung der Kreditinstitute bei der Kreditvergabe. Eine Verschlechterung der Kreditkonditionen für Unternehmen ist deswegen nicht auszuschließen.“

 

Dringend um zukunftsorientierte Finanzierungsalternativen kümmern

Wie auch immer es kommen mag: Unternehmen sollten sich dringend um zukunftsorientierte Finanzierungsalternativen kümmern. Eine davon heißt pauschaldotierte Unternehmenskasse und stammt aus der betrieblichen Altersvorsorge. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) übernimmt das Unternehmen selbst die Verpflichtung, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen zu zahlen.

Das Besondere ist der steuerliche Faktor. Frische Liquidität durch die pauschaldotierte Unterstützungskasse entsteht dadurch, die steuerliche Belastung maßgeblich zu reduzieren. Die pauschaldotierte Unternehmenskasse (Unterstützungskasse) ermöglicht laut § 4d Einkommensteuergesetz, formalen Aufwand für die bAV in das steuerpflichtige Unternehmen verlagern und steuerpflichtige Gewinne in seine steuerfreie Unterstützungskasse.

 

Zusagen werden üblicherweise mit drei Prozent jährlich verzinst

Das bedeutet: Die Unterstützungskasse macht eine Binnenfinanzierung möglich. Das Unternehmen bestimmt die Finanzierungskosten nach bilanziellen Vorgaben selbst. Dadurch schafft die Errichtung der pauschaldotierten Unternehmenskasse einen direkten Liquiditätszufluss. Das Trägerunternehmen kann beispielsweise mit dem Geld ein anderes Unternehmen erwerben, den Betrieb modernisieren oder einfach die Kriegskasse füllen. Ein Teil der unternehmerischen Renditen baut das notwendige Vermögen in der Unterstützungskasse auf. Die Zusagen werden üblicherweise mit drei Prozent jährlich verzinst. Der Überschuss verbleibt als steuerfreier Gewinn in der Unternehmenskasse und fließt eben in Investitionsprojekte oder in die Liquiditätsreserve des Trägerunternehmens.

 

Unternehmenskasse kann nach Weisung in- und externe Anlagen vornehmen

Alternativ nutzt die Unternehmenskasse die eingezahlten Gelder zur Vermögensverwaltung, die keinerlei Beschränkungen seitens der BaFin oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) unterliegen, um für den Zeitpunkt der Auszahlung genügend Kapital zur Verfügung zu haben. Daher kann die Unternehmenskasse nach Weisung des Unternehmens jegliche in- beziehungsweise externe Anlagen vornehmen. Das kann der Erwerb von Betriebsimmobilien sein oder auch bis zum gewissen Grad von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Darüber hinaus lässt sich die Altersversorgung des Unternehmers und seines Ehegatten wie auch der mitarbeitenden Familienangehörigen in hohem Ausmaß gestalten. Formal genügt es, wenn die Dotierungen und Darlehen buchungsmäßig dargestellt werden. Es bedarf also keiner Hin und Her-Überweisung.

Die Einrichtung der pauschaldotierten Unternehmenskasse lässt sich auch kurzfristig umsetzen. Die bacon pension trust AG verfügt über weitreichende Beratungs- und Projekterfahrung und kann die Unterstützungskasse sehr zügig und vollständig unabhängig von Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukten einrichten. Sogar Kleinstunternehmen profitieren von der Unterstützungskasse, da sie eben auch Geschäftsführer und Gesellschafter bedenken  können.

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