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Mini- und Midijobber erwerben so gut wie keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Geld für eine private Altersvorsorge steht in diesen Einkommensgruppen regelmäßig auch nicht zur Verfügung. Betriebliche Altersvorsorge ist aber auch mit Minijob möglich. Die sogenannte Arbeitszeiterhöhung ist Grundlage der bacon mini-job rente® (in Form einer pauschaldotierten Unternehmenskasse) der bacon pension trust AG.

 

Minijobber – also Arbeitnehmer mit steuer- und sozialversicherungsfreien Einkünften bis 450 Euro monatlich – sind aus der deutschen Wirtschaft nicht mehr wegzudenken. Es arbeiten 7,6 Millionen Menschen in Deutschland in einem Minijob. Das hat oftmals auch gar nichts mit fehlenden Qualifikationen oder einem angespannten Arbeitsmarkt zu tun. Denn für viele Mitarbeiter entspricht das auch genau ihren Wünschen. Aus familiären oder anderen Gründen wollen sie nur stundenreduziert arbeiten, um sich um Kinder, kranke Angehörige oder eigene Projekte kümmern zu können. Das mag auch in ihrer jetzigen Situation in Ordnung sein, wenn beispielsweise der Lebenspartner ein normales Gehalt nach Hause bringt. Das Gleiche für die sogenannten Midijobber, also Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone (Einkommen von 450 bis 1.200 Euro brutto monatlich). Auch sie suchen oftmals gezielt nach diesen Stellen, um Job, Familie und Privatleben besser synchronisieren zu können.

Übrigens: Gering entlohnte Arbeitskonzepte betreffen in Deutschland mehr als drei Millionen Menschen. Damit verdienen mehr als 10,5 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland weniger als 1200 Euro brutto.

 

Minijob: Altersarmut fast vorprogrammiert

Das große Aber an dieser Sache: die finanzielle Sicherheit im Alter. Mini- und Midijobber erwerben so gut wie keine Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung. Geld für eine private Altersvorsorge steht in diesen Einkommensgruppen regelmäßig auch nicht zur Verfügung. Um das zu verdeutlichen: So erwerben Minijobber zurzeit lediglich ca. 0,38 Euro pro Arbeitsmonat Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das entspricht pro Jahr einem Wert von 4,53 Euro. Nach 20 Jahren ergibt sich somit bestenfalls eine monatliche Rente von 91,20 Euro. Eine andere Zahl besagt, dass Frauen, die 45 Jahre in Minijobs arbeiten, eine Rente von weniger als 200 Euro monatlich erhalten.

Das ist im eher hässlichen Wortsinn fürs Leben zu wenig und fürs Sterben zu viel. Damit ist Altersarmut trotz eines womöglich unterbrechungsfreien Erwerbslebens vorprogrammiert. Das gilt gerade dann, wenn sich beispielsweise die berufliche Situation des Partners ändert oder die private Altersvorsorge – sofern überhaupt vorhanden – durch Börsencrash oder Niedrigzinsen stark angegriffen ist.

Das ist natürlich ein katastrophales Szenario für die Betroffenen und den Staat gleichermaßen, der durch Transferleistungen solidarisch eingreifen muss. Sinnvoller wäre es für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, durch ein spezielles Konzept auch Geringverdienern einer betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen, von der sie sonst häufig ausgeschlossen sind.

 

Pauschaldotierte Unternehmenskasse: betriebliche Altersvorsorge auch mit Minijob

Doch mit welchem bAV-Instrument soll dies gelingen? Die typischen Wege der Direktversicherung und Pensionszusagen sind für Minijobber nicht vorgesehen, und bei Midijobbern sind die Gehälter eigentlich zu niedrig für eine Entgeltumwandlung etc. Daher ist es wichtig, diesen Arbeitnehmern eine Möglichkeit zu eröffnen, sich Ansprüche in der betrieblichen Altersversorgung zu erarbeiten – ganz ohne eigenen finanziellen Beitrag!

Dafür bietet sich die pauschaldotierte Unternehmenskasse an. Dadurch können auch Minijobber und Arbeitnehmer in der Gleitzone durch eine betriebliche Altersvorsorge bedacht werden. Aber nicht durch eine typische komplett arbeitgeberfinanzierte Leistung, sondern durch die sogenannte Arbeitszeiterhöhung. Der vom Arbeitgeber zu erbringende Gegenwert – zum Beispiel in Höhe von 50 Euro monatlich – wird dafür sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag in eine betriebliche Altersversorgung eingebracht, in dem Falle in eine pauschaldotierte Unternehmenskasse.

Untersuchungen haben ergeben, dass bereits heute bei mindestens 30 Prozent dieser Beschäftigungsverhältnisse der Wunsch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht, die Arbeitszeit zu verlängern. Die freie Vereinbarung von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, diese Zeit als Finanzierung für die Altersvorsorge aufzuwenden, ist daher Grundlage der bacon mini-job rente® der bacon pension trust AG.

Der Mehrwert: Nach 20 Jahren im Job entsteht durch diesen Entgeltverzicht von 50 Euro, für den nur wenige Stunden mehr monatlich gearbeitet werden muss, eine Kapitalzusage von 35.000 Euro oder umgerechnet pro Monat eine Rente von 194,44 Euro. Der finanzielle Aufwand für den Arbeitnehmer ist null, der Arbeitgeber hat rund 10.000 Euro aufgebracht. Dieser finanzielle Mehrwert entsteht durch die Struktur der pauschaldotierten Unternehmenskasse, deren Dotierungen mit durchschnittlich drei Prozent jährlich verzinst werden. Bei Bedarf kann der Arbeitgeber diese Leistung auch noch eigenfinanziert erhöhen und einen Beitrag nach Wahl einzahlen.

 

Minijob und betriebliche Altersvorsorge: nachhaltige Finanzierung aufbauen

Durch die Bereitstellung und Einführung der bacon mini-job rente® eröffnen Unternehmen ihren Mini- und Midijobbern also die Möglichkeit, zusätzliche Arbeitszeit als Beitrag (Entgeltverzicht) in eine betriebliche Altersversorgung einzubringen. Arbeitnehmer können so ohne spürbare finanzielle Belastung eine nachhaltige, sofort unverfallbare Altersversorgung aufbauen. Der jeweilige sozialversicherungsrechtliche Status als Minijobber oder Midijobber wird dabei nicht angetastet. Bei Statusveränderungen, zum Beispiel dem Wechsel eines Minijobbers in ein Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis, kann die bacon mini-job rente® problemlos fortgeführt werden.

Dazu kommen interessante steuerliche und rechtliche Vorteile. Der Anspruch kann in der Anwartschaftsphase nicht gepfändet werden und wird im Fall einer Arbeitslosigkeit nicht auf staatliche Leistungen angerechnet. Auf den Beitrag zur bacon mini-job rente® sind ebenfalls keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Erst ab Bezug der Versorgungsleistungen müssen auf die Versorgungsleistungen unter Umständen Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden (nachgelagerte Besteuerung).